Weitere Entscheidung unten: VG Berlin, 13.01.1997

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   OVG Berlin-Brandenburg, 12.07.2007 - 3 A 1.07   

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https://dejure.org/2007,57361
OVG Berlin-Brandenburg, 12.07.2007 - 3 A 1.07 (https://dejure.org/2007,57361)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.07.2007 - 3 A 1.07 (https://dejure.org/2007,57361)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 3 A 1.07 (https://dejure.org/2007,57361)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2015 - 3 A 5.14

    Schülerbeförderung Brandenburg; Kosten; Satzung; Landkreis; Änderung;

    Ferner ist in diesem Zusammenhang daran zu erinnern, dass die zitierten Regelungen nicht einmal einen Anspruch auf vollständige Übernahme der notwendigen Schülerbeförderungskosten durch die öffentliche Hand vermitteln (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Juli 2007 - OVG 3 A 1.07 - VGH Mannheim, Beschluss vom 10. Juni 1991 - 9 S 2111/90 -, juris, Rn. 41).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2013 - 3 B 19.13

    Schülerbeförderung; Sekundarstufe II; Brandenburg; Satzung; Zuschuss; Schulweg;

    Die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG und das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Recht der Eltern (Erziehungsberechtigten), den Bildungsweg ihrer Kinder zu bestimmen, begründen keinen Anspruch darauf, dass die öffentliche Hand die Kosten der notwendigen Schülerbeförderung gänzlich übernimmt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Juli 2007 - OVG 3 A 1.07 - VGH Mannheim, Beschluss vom 10. Juni 1991 - 9 S 2111/90 -, juris, Rn. 41).
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   VG Berlin, 13.01.1997 - 3 A 1.07   

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https://dejure.org/1997,17923
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VG Berlin, Entscheidung vom 13.01.1997 - 3 A 1.07 (https://dejure.org/1997,17923)
VG Berlin, Entscheidung vom 13. Januar 1997 - 3 A 1.07 (https://dejure.org/1997,17923)
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    Schulrecht: Umschulung in eine andere Schule gleichen Bildungsziels nach Drogenhandel

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Berlin, 08.01.1987 - 3 A 1565.86
    Auszug aus VG Berlin, 13.01.1997 - 3 A 1.07
    Aus der Verwendung des Wortes "sollen" in § 55 Abs. 3 Satz 2 SchulG ergibt sich indes, daß eine Umschulung im Ausnahmefall auch ohne längerfristiges oder wiederholtes Fehlverhalten und ohne vorherige Androhung vorgenommen werden kann (vgl. Beschluß der Kammer vom 8. Januar 1987 - VG 3 A 1565.86 - SPE 924 Nr. 21).
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